Recht Herzlichen Glückwunsch!


Unruhe um "Happy Birthday" oder wer hat denn nun wirklich Recht?

Neulich, als ich mit Kollegen so in unserer Musikbox blätterte, sprang uns doch glatt die gute, alte Geburtstagshymne "Happy Birthday" an und nachdem ein paar von uns nun so, diese Melodie pfeifend, durch die Gänge unserer heiligen Hallen wanderten, kam ich natürlich nicht darum einen Kommentar loszuwerden. "Denkt dran, wenn ihr das Lied pfeift, braucht ihr eine Lizenz dafür", sagte ich und grinste. Sie erwiderten, solange sie nur die Melodie pfiffen seien sie vollkommen auf der sicheren Seite und, vor allen Dingen aus Rücksicht auf die anwesenden Menschen, wollten sie dass Singen vorerst sowieso unterlassen. Ich ging dann weiter meiner Wege. Die gewechselten Worte aber gingen mir nicht aus dem Schädel und so machte ich mich dann auf, um mal eine endgültige Klärung dieser Frage zu erlangen.

Das von den Schwestern Mildred und Patty Hill aus Louisville/Kentucky Ende des 19. Jahrhunderts geschriebene Lied war ursprünglich als Begrüßungslied "Good morning for all" für den Kindergarten gedacht, in dem die Schwestern arbeiteten. 1924 dachte sich ein Textkomponist namens Coleman einen neuen Text aus. Leider ohne die Schwestern zu fragen. Diese klagten und bekamen Recht. Klar, das Urhebergesetz ist auf ihrer Seite. Für die Schwestern hat sich das auf alle Fälle gelohnt, da das Lied mittlerweile weltweit bekannt war.

Diese Lukrativität war es auch, die 1989 einen amerikanischen Verlag bewogen hat, dass Lied für 15 Mio. Pfund zu kaufen.

Was bedeutet dieser kleine Ausflug in die Geschichte für uns?

Nach weit verbreiteter und kompetenter Meinung (u.a. GEMA) kann die Melodie genutzt werden, da nach dem deutschen Urheberrecht der Schutz nur 70 Jahre post-mortem gewährt wird (Achtung: Ausnahme bei Vererbung !!!) und die Komponistin unter den Schwestern starb 1916. Nur der Text ist noch geschützt, da diese Schwester erst 1946 verstarb.

Der amerikanische Verlag sieht das aber ganz anders und möchte bei jeder Nutzung des Liedes eine Lizenzanfrage erhalten, da ansonsten die von ihm erworbenen Rechte verletzt werden.

Welche Auskunft stimmt denn nun? Also was liegt nun näher, als einfach mal zum Telephonhörer zu greifen und beim Verlag anzurufen?

Gesagt, getan und nach kurzer Unterhaltung mit einer auskunftsfreudigen Dame bin ich um einiges schlauer. Sowohl Text als auch Musik sind nach Meinung des Verlages rechtlich gebunden und jede Nutzung muss angefragt werden, da ansonsten Konsequenzen drohen (in welcher Form auch immer).

Die Rechtslage ist nicht zu 100% eindeutig und hat schon Juristen zum Grübeln gebracht, aber der Schaden bei den Werbungtreibenden die "Happy Birthday" nutzen wollen und Gefahr laufen verklagt zu werden ist enorm.

Mein kleines Fazit der ganzen Aktion:

Man kann den Menschen das Singen nicht verbieten, schon gar nicht das Darbieten diese Liedes, aber bei einer Nutzung "im großen Stil", sollte auf jeden Fall vorher angefragt werden, da ansonsten... (wer weiß das schon genau).

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, da haben wir doch wieder was gelernt und nicht jeder kann alles wissen.

Maik Unruh

Von der Musikindustrie zur Werbung:
Nach fünfeinhalb Jahren Sonymusic, Musikpromoter, Kaufmann für audiovisuelle Medien, nun seit dem 01.06.2005 bei Studio Funk in Hamburg. Hobbies: Musik- und Urheberrecht, Gema, Lizenzen und Werbemusik oder sollte es doch besser "Job Description" heißen ;-)



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